+++ Anpassung Finanz-, Gebühren- und Geschäftsordnung veröffentlicht +++

Damit der Vorstand des TFVBW e.V. Vorstandssitzungen in Person, und nicht mehr ausschließlich remote über Videotelefonie, durchführen kann, wurde die Finanz-, Gebühren- und Geschäftsordnung um einen Passus erweitert, der es ermöglicht, Aufwände für Bewirtungskosten aus der Vereinskasse zu erstatten. Die Formulierung der neuen Regelung orientiert sich an einer analogen Regelung aus der Gebührenordnung des DTFB e.V.. 

Durchgeführte Änderungen:

  • Voraussetzungen und Vorgehen zur Erstattung von Bewirtungskosten in die FGGO eingefügt
  • sowie kosmetische Änderungen